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Fortbildungen für Logopäden, Sprachtherapeuten, klinische Linguisten & Co.

Fragen und Antworten zum Thema Fortbildungen

Müssen Logopäden sich fortbilden?

Ja, Logopäden unterliegen der Fortbildungspflicht.

Muss ich mich als Angestellte auch fortbilden?

Angestellte Logopäden, die nicht gleichzeitig die fachliche Leitung einer Einrichtung oder Praxis sind, müssen sich nicht fortbilden. Sie müssen jedenfalls keine Fortbildungspunkte nachweisen.

Aber aus therapeutischer Sicht ist es absolut sinnvoll, regelmäßig an Fortbildungen, Kongressen und Tagungen teilzunehmen. Zum Einen, um auf dem Laufenden zu bleiben und zum Anderen um die eigenen Therapiemethoden und -konzepte immer wieder mit anderen zu diskutieren und zu reflektieren.

Nur so kann man für sich selbst die Sicherheit erlangen, effektive und qualitative Therapien zu leisten.

Wer bietet Fortbildungen an?

Es gibt in Deutschland, Österreich und der Schweiz viele Anbieter für Fortbildungen im Bereich der Logopädie und Sprachtherapie. Es gibt unter ihnen große Firmen aber auch kleine Fortbildungszentren.

Bei logofobi.net versuchen wir, sie alle an einem zentralen Ort zu “versammeln”. Im Moment bieten folgende Anbieter ihre Fortbildungen auch bei uns an:

Was sind Fortbildungspunkte?

Fortbildungspunkte werden für die Teilnahmen an Fortbildungen, Workshops, Seminaren und Vorträge vergeben. Sie entsprechen der Anzahl der Unterrichtseinheiten (also 45 Minuten). Voraussetzung ist, dass durch die Veranstaltung Verbesserung der Qualität

  • bei der Behandlung,
  • der Behandlungsergebnisse und
  • der Versorgungsabläufe

erreicht werden können.

Für praxisinterne Fortbildungen und Seminare, Kurse zur Praxisorganisation und zu solchen Methoden und Therapiekonzepten, die ausdrücklich nicht in den Bereich der Logopädie fallen, werden keine Fortbildungspunkte gewährt. Das betrifft vor allem die Therapie bei LRS.

Wie viele Fortbildungspunkte brauche ich?

Für Praxisinhaber und fachliche Leitungen ergibt sich durch die Rahmenempfehlungen der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflicht, in einem Zeitraum von vier Jahren 60 Fortbildungspunkte nachzuweisen.

Die Krankenkassen empfehlen, pro Jahr 15 Fortbildungspunkte zu sammeln. Betrachtet wird aber jeweils ein Zeitraum von vier Jahren. Diese Zeitspanne beginnt mit dem Tag der Kassenzulassung bzw. dem Beginn der Tätigkeit als Logopädin/Logopäde. Für bereits zugelassene Logopädinnen und Logopäden wurde der Stichtag für den Beginn des ersten Betrachtungszeitraums auf den 1. Januar 2007 gesetzt.

Was passiert, wenn ich nicht genügend Fortbildungspunkte gesammelt habe?

Die Landesverbände der Krankenkassen sind nach den Rahmenempfehlungen zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung. Auf Antrag dieser müssen ihnen die Nachweise über die Fortbildungen vorgelegt werden.

Sollten Sie in einem solchen Prüfungsfall die geforderten Fortbildungspunkte nicht nachweisen können, wird man Ihnen eine Frist von zwölf Monaten einräumen, die fehlenden Fortbildungspunkte nachzuliefern.

In den Protokollnotizen zur Rahmenempfehlung geht es thematisch um die Sanktionen: Nichteinhaltung der Fortbildungsverpflichtung hat eine Kürzung der Rechnungsbeträge bei den Kassenabrechnungen um 7,5% zur Folge. Nach einem halben Jahr werden die Rechnungen um 15% gekürzt, solange bis man die fehlenden Fortbildungspunkte nachweisen kann.

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